Halten und Parkieren in der Schweiz – Regeln einfach erklärt

Halten vs. Parkieren – was ist der Unterschied?
In der Schweizer Strassenverkehrsordnung wird zwischen Halten und Parkieren unterschieden. Halten ist ein kurzer Stopp – etwa zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Parkieren bedeutet, das Fahrzeug längere Zeit unbeaufsichtigt abzustellen. Für beide gelten unterschiedliche Regeln und Einschränkungen.
Wo ist Halten verboten?
Das Halten ist unter anderem verboten:
- Auf Fussgängerstreifen und weniger als 5 m davor
- An Bushaltestellen im Bereich der Haltestellenmarkierung
- Auf Radwegen und Radstreifen
- In Tunneln
- Auf Autobahnen und Autostrassen (ausser Pannenstreifen bei Notfall)
- Wo eine gelbe Sperrlinie am Fahrbahnrand angebracht ist
Wo ist Parkieren verboten?
Parkieren ist überall dort verboten, wo auch das Halten untersagt ist – zusätzlich gilt:
- Weniger als 5 m von Kreuzungen entfernt
- Weniger als 3 m von Hydranten
- Vor Einfahrten und Garagenausfahrten
- Wo das Signal «Parkieren verboten» steht
Parkieren am Berg und in der Steigung
Beim Parkieren am Berg gelten besondere Vorsichtsmassnahmen:
- Handbremse immer anziehen
- Bei Schaltgetriebe einen Gang einlegen (bergauf: 1. Gang, bergab: Rückwärtsgang)
- Räder so einschlagen, dass das Fahrzeug bei Bremsversagen zum Randstein oder von der Fahrbahn weg rollen würde
Parkscheibe und Parkuhr
In der blauen Zone ist die Parkscheibe Pflicht. Die Ankunftszeit wird auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Die erlaubte Parkdauer variiert je nach Zone und ist auf dem Zusatzschild angegeben. An Parkuhren muss die angezeigte Gebühr bezahlt werden.
Tipps für die Theorieprüfung
Merke dir die Mindestabstände (5 m Kreuzung, 3 m Hydrant) und den Unterschied zwischen gelber Linie (Halteverbot) und gelber unterbrochener Linie (Parkverbot). Viele Prüfungsfragen zeigen Bilder von Strassenszenen, in denen du entscheiden musst, ob Halten oder Parkieren erlaubt ist.