Blaue Zone Schweiz: Parkscheibe richtig einstellen & erlaubte Parkzeit
Blaue Zone Schweiz erklärt: Parkscheibe auf den nächsten Strich stellen, 1 Stunde Parkzeit, Mittags- und Nachtregel, Samstag, Sonntag und Bussen nach OBV.

Kurzantwort: So funktioniert die Blaue Zone in der Schweiz
Blaue Parkfelder sieht man in fast jeder Schweizer Gemeinde. Für den Alltag und für die Theorieprüfung solltest du diese Grundregeln sicher kennen:
- Die Blaue Zone wird mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) ohne zusätzliche Zeitangabe signalisiert. Die Parkfelder sind blau markiert (Art. 48a Abs. 2 lit. a und Art. 79 Abs. 2 SSV).
- Die Parkzeit ist an Werktagen von 08.00 bis 19.00 Uhr beschränkt. An Sonn- und Feiertagen gilt die Beschränkung nur, wenn eine Zusatztafel das anzeigt.
- Du stellst den Pfeil der Parkscheibe auf den nächsten Strich nach deiner tatsächlichen Ankunftszeit und darfst die Einstellung bis zur Wegfahrt nicht mehr verändern (Art. 48a Abs. 3 SSV).
- Die erlaubte Parkdauer beträgt in der Regel eine Stunde. Über Mittag und über Nacht gelten Sonderregeln (Anhang 3 Ziff. 1 SSV).
- Die Parkscheibe muss bei Motorwagen gut sichtbar hinter der Frontscheibe liegen (Art. 48a Abs. 4 SSV).
Klingt einfach, doch genau bei den Mittags- und Nachtregeln, beim Umstellen der Scheibe und beim Samstag passieren die meisten Fehler. Wir gehen alles Schritt für Schritt durch.
Was ist die Blaue Zone?
Die Blaue Zone ist ein Gebiet, in dem du gratis, aber nur zeitlich beschränkt parkieren darfst. Rechtlich geregelt ist sie in der Signalisationsverordnung (SSV): Das Signal «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) kennzeichnet Parkplätze, auf denen du beim Parkieren eine Parkscheibe nach Anhang 3 Ziffer 1 SSV verwenden musst (Art. 48a Abs. 1 SSV).
Steht beim Signal keine zusätzliche Zeitangabe, handelt es sich um die eigentliche Blaue Zone. Dann gilt an Werktagen zwischen 08.00 und 19.00 Uhr eine beschränkte Parkzeit, und die Parkscheibe regelt, wie lange du stehen darfst (Art. 48a Abs. 2 lit. a SSV).
Wichtig: Parkieren ist laut Gesetz jedes Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient (Art. 19 Abs. 1 VRV). Wer also kurz jemanden aussteigen lässt, hält nur. Wer das Auto stehen lässt, um einzukaufen, parkiert und braucht die Parkscheibe. Den Unterschied erklären wir ausführlich in Halten und Parkieren Schweiz.
Woran erkennst du die Blaue Zone?
Es gibt zwei Erkennungsmerkmale:
- Das Signal: «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) markiert den Anfang der Zone. Wie die Signale aufgebaut sind, zeigt unser Überblick zu den Verkehrszeichen in der Schweiz.
- Die Markierung: Parkfelder werden mit ununterbrochenen Linien markiert. Die Markierung ist normalerweise weiss, für Felder in der Blauen Zone blau (Art. 79 Abs. 2 SSV). Beginn und Ende einer Blauen Zone können zusätzlich mit einer weiss-blauen doppelten Querlinie (6.24) gekennzeichnet werden. Die blaue Linie liegt dabei auf der Innenseite der Zone (Art. 79 Abs. 3 SSV).
Wo Parkfelder markiert sind, darfst du nur innerhalb dieser Felder parkieren (Art. 79 Abs. 6 SSV). Ein Auto, das halb neben dem blauen Feld steht, ist also nicht korrekt parkiert, auch wenn die Parkscheibe stimmt.
Gilt die Blaue Zone am Samstag und am Sonntag?
Die Verordnung spricht von Werktagen. Gemäss Kantonspolizei Bern und Stadt Zürich sind das Montag bis Samstag. Am Samstag brauchst du die Parkscheibe also genauso wie unter der Woche.
An Sonn- und Feiertagen gilt die Beschränkung nur, wenn eine Zusatztafel das ausdrücklich anzeigt (Art. 48a Abs. 2 lit. a SSV). Ohne eine solche Tafel gilt sonntags keine Parkzeitbeschränkung der Blauen Zone, andere Signale und Verbote aber schon. Welche Tage als Feiertage gelten, kann je nach Kanton unterschiedlich sein.
Parkscheibe richtig einstellen
Die Parkscheibe zeigt nur volle und halbe Stunden. Darum gilt: Du stellst den Pfeil auf den Strich, der deiner tatsächlichen Ankunftszeit folgt (Art. 48a Abs. 3 SSV und Anhang 3 Ziff. 1 SSV). Ab dieser eingestellten Zeit darfst du in der Regel eine Stunde parkieren.
Beispiel: Du kommst um 09.10 Uhr an. Der nächste Strich ist 09.30 Uhr. Du stellst also 09.30 Uhr ein und musst spätestens um 10.30 Uhr wegfahren.
Eine Einstellung zwischen zwei Strichen ist nicht erlaubt, und du darfst auch keine spätere Zeit einstellen, um Parkzeit zu gewinnen. Die Einstellung darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden (Art. 48a Abs. 3 SSV).
Wie lange darf man in der Blauen Zone parkieren?
Die zulässige Parkdauer steht in Anhang 3 Ziffer 1 SSV. Zusammengefasst:
- Ankunft 08.00 bis 11.29 Uhr und 13.30 bis 17.59 Uhr: eine Stunde ab der eingestellten Zeit. Beispiel: Ankunft 08.10 Uhr, Einstellung 08.30 Uhr, Wegfahrt bis 09.30 Uhr.
- Ankunft 11.30 bis 13.29 Uhr (Mittag): Du stellst den nächsten Strich ein und darfst bis 14.30 Uhr stehen bleiben. Beispiel: Ankunft 11.40 Uhr, Einstellung 12.00 Uhr, Wegfahrt bis 14.30 Uhr.
- Ankunft 17.30 bis 17.59 Uhr: Einstellung 18.00 Uhr, Wegfahrt bis 19.00 Uhr.
- Ankunft 18.00 bis 07.59 Uhr (Abend und Nacht): Du stellst den nächsten Strich ein und darfst bis 09.00 Uhr am nächsten Morgen stehen bleiben. Beispiel: Ankunft 18.15 Uhr, Einstellung 18.30 Uhr, Wegfahrt bis 09.00 Uhr.
Ohne Parkscheibe über Nacht: Zwischen 19.00 und 07.59 Uhr musst du die Parkscheibe nicht anbringen, sofern du vor 08.00 Uhr wieder wegfährst (Anhang 3 Ziff. 1 SSV). Willst du länger bleiben, stellst du sie auf den Strich nach deiner Ankunftszeit und darfst dann bis 09.00 Uhr stehen.
Blaue Zone und «Weisse Zone» mit Zeitbeschränkung
Das gleiche Signal 4.18 kann auch mit einer Zusatztafel stehen, die eine bestimmte Parkdauer angibt. Dann gilt nicht die Tabelle der Blauen Zone, sondern: Du darfst höchstens so lange parkieren, wie auf der Zusatztafel steht. Die beschränkte Parkzeit muss mindestens eine halbe Stunde betragen (Art. 48a Abs. 2 lit. b SSV). Die Kantonspolizei Bern bezeichnet solche Felder als «Weisse Zone mit Angabe einer beschränkten Parkzeit». Auch hier stellst du die Parkscheibe auf den Strich nach deiner Ankunft.
Ganz allgemein gilt: Beschränkungen der Parkzeit und die Parkordnung stehen auf einer Zusatztafel (Art. 48 Abs. 2 SSV). Ist die Parkzeit beschränkt, musst du den Parkplatz spätestens bei Ablauf der erlaubten Zeit verlassen (Art. 48 Abs. 3 SSV). An Parkuhren («Parkieren gegen Gebühr», 4.20) gelten die Bestimmungen, die an der Parkuhr stehen. Nachzahlen ist nur erlaubt, wenn diese Bestimmungen es vorsehen (Art. 48b Abs. 1 SSV).
Welche Parkscheibe ist erlaubt?
Das Aussehen der Parkscheibe ist gesetzlich vorgeschrieben: mindestens 11 cm breit und 15 cm hoch, Vorderseite blau mit weissem Pfeil und weisser Umrandung des «P», Zahlen und Stundenmarkierungen schwarz oder blau auf weissem Grund (Anhang 3 Ziff. 1 SSV). Ein handgeschriebener Zettel genügt nicht. Die Stadt Zürich weist zudem darauf hin, dass elektronische Parkscheiben dort nicht erlaubt sind.
Bei Motorwagen gehört die Parkscheibe gut sichtbar hinter die Frontscheibe, bei anderen Fahrzeugen gut sichtbar ans Fahrzeug (Art. 48a Abs. 4 SSV). Die blauen Parkfelder können von Motorwagen, anderen mehrspurigen Motorfahrzeugen, Motorrädern mit Seitenwagen und Fahrzeugen mit ähnlichen Ausmassen benützt werden. Mehrspurige Motorfahrräder sind ausgenommen (Art. 48a Abs. 1 SSV).
Parkscheibe nachstellen oder umparkieren?
Eine der häufigsten Fragen: Darf ich nach einer Stunde einfach die Scheibe neu einstellen? Nein. Die Einstellung darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden (Art. 48a Abs. 3 SSV). Die Kantonspolizei Bern präzisiert: Du darfst das Fahrzeug nicht im gleichen Strassenzug umparkieren, ohne es vorher wieder in den Verkehr eingefügt zu haben.
Für bestimmte Benutzergruppen, zum Beispiel Anwohnende mit einer Parkkarte, kann die Parkberechtigung anders geregelt sein. Das wird auf dem Signal oder auf einer Zusatztafel angezeigt (Art. 48 Abs. 4 SSV). Die Details legen die Gemeinden fest.
Bussen in der Blauen Zone
Die Ordnungsbussen sind in Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (OBV) festgelegt:
- Überschreiten der zulässigen Parkzeit bis 2 Stunden: CHF 40; mehr als 2 bis 4 Stunden: CHF 60; mehr als 4 bis 10 Stunden: CHF 100 (Ziff. 200)
- Parkscheibe nicht oder nicht gut sichtbar angebracht: CHF 40 (Ziff. 202.1)
- Falsche Ankunftszeit eingestellt: CHF 40 (Ziff. 203.1)
- Ankunftszeit geändert, ohne wegzufahren: CHF 40 (Ziff. 203.2)
- Parkieren ausserhalb von Parkfeldern bis 2 Stunden: CHF 40 (Ziff. 252)
Typische Prüfungsfallen zur Blauen Zone
- Ankunftszeit statt nächster Strich: Wer um 14.05 Uhr ankommt, stellt 14.30 Uhr ein, nicht 14.00 Uhr und nicht 14.05 Uhr.
- Samstag vergessen: Der Samstag ist ein Werktag. Die Blaue Zone gilt auch dann.
- Mittagsregel: Bei Ankunft zwischen 11.30 und 13.29 Uhr darfst du bis 14.30 Uhr bleiben, nicht nur eine Stunde.
- Nachtregel: Ankunft ab 18.00 Uhr bedeutet Parkieren bis 09.00 Uhr, wenn die Scheibe korrekt eingestellt ist.
- Zusatztafel übersehen: Mit Zeitangabe auf der Zusatztafel gilt diese Dauer, nicht die Tabelle der Blauen Zone.
- Parkverbote gelten trotzdem: Auch in einer Blauen Zone darfst du nicht dort parkieren, wo es ohnehin verboten ist, etwa näher als 20 m bei Bahnübergängen oder vor fremden Einfahrten (Art. 19 Abs. 2 VRV). Mehr dazu in Bahnübergang Schweiz.
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Parkieren, Signale und Markierungen kommen in der Theorieprüfung regelmässig vor. Wie viele Fragen dich erwarten, liest du in Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung?. Einen Überblick über alle wichtigen Regeln findest du auf unserer Seite Verkehrsregeln Schweiz.
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FAQ
Wie lange darf ich in der Blauen Zone parkieren?
In der Regel eine Stunde ab der eingestellten Zeit. Bei Ankunft zwischen 11.30 und 13.29 Uhr bis 14.30 Uhr, bei Ankunft zwischen 18.00 und 07.59 Uhr bis 09.00 Uhr (Anhang 3 Ziff. 1 SSV).
Brauche ich am Samstag eine Parkscheibe?
Ja. Der Samstag gilt als Werktag, die Beschränkung von 08.00 bis 19.00 Uhr gilt also auch dann.
Brauche ich am Sonntag eine Parkscheibe?
Nur wenn eine Zusatztafel die Beschränkung auch für Sonn- und Feiertage anzeigt (Art. 48a Abs. 2 lit. a SSV).
Muss ich die Parkscheibe nach 19 Uhr einstellen?
Nicht, wenn du vor 08.00 Uhr wieder wegfährst. Bleibst du länger, stellst du den Strich nach deiner Ankunft ein und darfst bis 09.00 Uhr stehen.
Darf ich die Parkscheibe einfach neu einstellen?
Nein. Die Einstellung darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden (Art. 48a Abs. 3 SSV). Das Ändern ohne Wegfahren kostet CHF 40 (OBV Anhang 1 Ziff. 203.2).
Quellen
- Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21): Art. 48, Art. 48a, Art. 48b, Art. 79, Anhang 3 Ziff. 1
- Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11): Art. 19
- Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11): Anhang 1 Ziff. 200, 202, 203, 252
- Kantonspolizei Bern: Parkieren (Blaue Zone, Parkscheibe)
- Stadt Zürich: Parkscheibe für die Blaue Zone
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