Promillegrenze Schweiz: 0,5 ‰, 0,1 ‰ für Neulenker & Theorie
Promillegrenze Schweiz prüfungsnah: 0,5 ‰ allgemein, 0,1 ‰ für Lernende und Neulenker, 0,8 ‰ qualifiziert, BAK vs. AAK und Theoriefallen.

Kurzantwort — welche Promillegrenze gilt in der Schweiz?
Beim Thema Promillegrenze Schweiz prüft die Theorieprüfung vor allem Grenzwerte und wer betroffen ist: Allgemein gilt ab 0,5 ‰ Blutalkohol (BAK) bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol (AAK) Angetrunkenheit. Für Lernfahrende, Begleitpersonen, den Führerausweis auf Probe und bestimmte Berufsgruppen gilt ein faktisches Alkoholverbot ab 0,1 ‰ / 0,05 mg/l. Ab 0,8 ‰ / 0,4 mg/l spricht man von qualifizierter Alkoholkonzentration. Und: Fahrunfähigkeit kann auch unter 0,5 ‰ vorliegen.
- Allgemein: 0,5 ‰ BAK / 0,25 mg/l AAK = angetrunken (SR 741.13 Art. 1).
- Alkoholverbot-Gruppen: 0,1 ‰ / 0,05 mg/l — Lernfahrer, Begleitperson, Probezeit und Berufsgruppen (VRV Art. 2a).
- Qualifiziert: ab 0,8 ‰ / 0,4 mg/l (SR 741.13 Art. 2) — deutlich schwererer Verstoss.
- Fahrunfähig: auch unter 0,5 ‰ möglich (SVG Art. 31 Abs. 2) — die Zahl ist kein Freipass.
- Rechtsverkehr (RHT): Alle Beispiele gelten für Schweizer Rechtsverkehr.
Überblick zu den Regeln: Verkehrsregeln Schweiz. Dieser Artikel bleibt prüfungsnah bei Grenzen und Situationen — Fokus auf die Prüfungssituation statt auf Bussenbeträge.
Hinweis: Framing nach Syllabus-/VRV-/SVG-Logik und BFU-Rechtsfragen. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für behördliche Auskunft — im Zweifel Strassenverkehrsamt.
Prüfungsnah zählt vor allem die Zuordnung: Wer fährt, welcher Grenzwert gilt, und ob die Person trotz Zahl noch fahrfähig ist. Viele Lernende merken sich nur «0,5 Promille» und übersehen das 0,1-‰-Alkoholverbot sowie die Fahrunfähigkeit unterhalb der allgemeinen Grenze. Dieser Deep-Dive besitzt genau diese Muster — Grenzen, Gruppen, BAK vs. AAK und typische Fallen — ohne in Sanktionskataloge abzugleiten.
Die drei Grenzwerte im Überblick (0,1 · 0,5 · 0,8 Promille)
Für die Promillegrenze Schweiz merkst du dir drei Wertepaare: Blutalkohol in Promille (‰) und Atemalkohol in Milligramm pro Liter (mg/l). Die Prüfung fragt oft beide Einheiten — und wer welchen Wert hat.
| Stufe | BAK (‰) | AAK (mg/l) | Wer |
|---|---|---|---|
| Alkoholverbot | 0,1 | 0,05 | Lernfahrer, Begleitperson, Probe (ausser F/G/M), Berufsgruppen (VRV Art. 2a) |
| Angetrunken | 0,5 | 0,25 | Fahrzeugführende allgemein (SR 741.13 Art. 1) |
| Qualifiziert | 0,8 | 0,4 | Fahrzeugführende — schwererer Verstoss (SR 741.13 Art. 2) |
Die Tabelle listet nur Grenzwerte — keine Sanktionen in Franken. So bleibt der Fokus auf dem, was in der Theorieprüfung zählt.
Für die Theorie reicht die Merkhilfe 0,1 — 0,5 — 0,8 plus die passenden Atemwerte. Wer zusätzlich weiss, dass die Atemalkoholprobe seit 2016 der Regelfall ist, verwechselt seltener mg/l mit Promille. Bleib bei den verifizierten Werten aus dem Syllabus-Framing — keine selbst gebauten Umrechnungen und kein «Rechner aus dem Internet» als Prüfungsstrategie.
Blutalkohol (BAK) vs. Atemalkohol (AAK)
BAK misst Alkohol im Blut in Promille (‰). AAK misst Alkohol in der Atemluft in mg/l. Seit dem 1. Oktober 2016 gilt die Atemalkoholprobe im Regelfall als Beweismittel (BFU) — die Grenzwerte selbst blieben dabei unverändert. Prüfungsnahe Merkhilfe: 0,25 mg/l ≙ 0,5 ‰ und 0,4 mg/l ≙ 0,8 ‰; bei den Alkoholverbot-Gruppen 0,05 mg/l ≙ 0,1 ‰.
Angetrunken vs. qualifiziert
Angetrunken beginnt bei 0,5 ‰ / 0,25 mg/l. Qualifiziert ab 0,8 ‰ / 0,4 mg/l bedeutet in der Prüfungslogik einen deutlich schwereren Verstoss — ohne Bussen- oder Entzugstabellen hier. Merke die Stufen: Verbot (0,1) → angetrunken (0,5) → qualifiziert (0,8).
0,1 Promille: Für wen gilt das Alkoholverbot?
Seit dem 1. Januar 2014 (Via Sicura) gilt nach VRV Art. 2a ein Alkoholverbot ab 0,1 ‰ BAK bzw. 0,05 mg/l AAK für klar definierte Gruppen. Prüfungsnah oft gefragt — und oft verwechselt mit der allgemeinen 0,5-Grenze.
- Lern- und Übungsfahrten
- Begleitpersonen auf Lernfahrten (klassische Prüffalle)
- Führerausweis auf Probe — ausser Spezialkategorien F, G, M
- Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer im Beruf
- Berufsmässiger Personentransport
- Lastwagen, schwere Sattelschlepper und Traktoren über 3,5 t
- Gefahrguttransport
- Konzessionierter und grenzüberschreitender Personenverkehr
Für diese Gruppen gilt faktisch: kein Alkohol am Steuer — die 0,1-Grenze ist so tief, dass «ein Glas» in der Prüfungslogik nicht «noch erlaubt» heisst.
In Situationsfragen erscheint Alkohol oft zusammen mit Ablenkung, Müdigkeit oder schlechter Sicht. Dann ist die richtige Antwort selten «Grenzwert noch unterschritten, also weiterfahren», sondern: bin ich fahrfähig, und gilt für mich überhaupt die allgemeine 0,5-Grenze? Wer die Gruppen nach VRV Art. 2a kennt, spart hier Punkte.
Neulenker mit Führerausweis auf Probe
Die Probezeit dauert drei Jahre (SVG Art. 15a). Währenddessen gilt das 0,1-‰-Alkoholverbot (ausser Kat. F, G, M). Bei Entzug wegen mittelschwerer oder schwerer Widerhandlung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr; bei einer zweiten solchen Widerhandlung verfällt der Ausweis. Tiefer gehen wir hier nicht — das gehört in den Artikel Führerausweis auf Probe Schweiz.
Lernfahrausweis und Begleitperson
Auf Lernfahrten gilt das Alkoholverbot für die lernende Person und für die Begleitperson. «Ich sitze nur nebenbei, ein Bier geht» ist eine typische Falle. Kontext zu Lernfahrausweis und Kategorien: Führerschein Theorie lernen — Auto, Motorrad, Mofa.
Fahrunfähig auch unter 0,5 Promille
SVG Art. 31 Abs. 2 ist klar: Wer wegen Alkohol, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder aus anderen Gründen (z. B. Übermüdung) nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen. Die 0,5-Grenze ist also kein Freipass für «noch 0,4, also alles gut».
Alkohol verlangsamt Reaktionen — der Reaktionsweg und damit der Anhalteweg werden länger. Soft-Bridge Abstand: Sicherheitsabstand Schweiz. Soft-Bridge Tempo und Anhalteweg: Geschwindigkeitsbegrenzung Schweiz. Beide Artikel nicht umschreiben — hier zählt nur der Zusammenhang: weniger fit → mehr Abstand, weniger Tempo.
Drogen und Medikamente: Nulltoleranz
Bei bestimmten Betäubungsmitteln gilt Nulltoleranz: Nachweis von THC, Kokain, freiem Morphin, Amphetamin, Methamphetamin, MDEA oder MDMA bedeutet nach VRV Art. 2 Abs. 2 erwiesene Fahrunfähigkeit (Ausnahme: ärztlich verschriebene Einnahme nachgewiesen). Bei Medikamenten zählen Beipackzettel und ärztlicher Rat — wer unsicher ist, fährt nicht. Kurz und prüfungsnah: Drogen ≠ «unter der Promillegrenze noch ok».
Velo, E-Bike, Mofa — gilt die Promillegrenze auch hier?
Fahrunfähigkeit gilt für alle Fahrzeugführenden (SVG Art. 31 Abs. 2). Die 0,5-‰-Grenze für Angetrunkenheit gilt für Fahrzeugführende (SR 741.13 Art. 1) — also nicht nur für Autofahrerinnen und Autofahrer.
Nach BFU: Velos, Trottinette und langsame E-Bikes (bis 25 km/h) gelten als motorlose Fahrzeuge; schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) und Töffli als Motorfahrzeuge. Die 0,1-‰-Regel für den Führerausweis auf Probe gilt nicht für die Spezialkategorien F, G und M (M = Mofa) — genau so merken, ohne weiter zu spekulieren. Mofa-Theorie üben: Mofa Theorieprüfung lernen gratis.
Polizeikontrolle: Atemalkoholprobe auch ohne Verdacht
Die Polizei darf Fahrzeugführende und Unfallbeteiligte auch ohne konkreten Verdacht einer Atemalkoholprobe unterziehen (SVG Art. 55 Abs. 1). Qualitative Folgen, ohne Franken-Beträge: Die Weiterfahrt kann verhindert werden; der Ausweis kann sofort abgenommen werden (SVG Art. 54 Abs. 3). Ab 1,6 ‰ BAK bzw. 0,8 mg/l AAK kann eine Fahreignungsabklärung folgen (SVG Art. 15d).
Handy am Steuer ist ein eigenes Prüfungsthema und hier nur kurz genannt — Ablenkung und Alkohol gehören beide zur Fahrfähigkeit, aber die Detailregeln zum Telefon kommen in einem eigenen Beitrag. Hinweis: Keine Rechtsberatung; konkrete Fälle klärt die zuständige Behörde.
Typische Theorieprüfungs-Fallen
Keine Original-Prüfungsfragen und keine kopierten Aufgaben — nur prüfungsnahe Muster zu Promillegrenze Schweiz und Alkohol am Steuer. Nutze die Liste als Trainings-Check vor gemischten Sets:
- «0,5 ‰ gilt für alle.» — Falsch für Lernfahrer, Begleitpersonen, Probezeit und die Berufsgruppen nach VRV Art. 2a (0,1 ‰).
- «Die Begleitperson darf trinken.» — Falsch. Auch die Begleitperson unterliegt dem Alkoholverbot auf Lernfahrten.
- «Unter 0,5 ‰ bin ich immer fahrfähig.» — Falsch. SVG Art. 31 Abs. 2: Fahrunfähigkeit auch darunter möglich.
- «Kaffee, Essen oder frische Luft senkt die Promille schnell.» — Falsch. Nur Zeit baut Alkohol ab; keine Stunden-Abbau-Zahlen und kein Promille-Rechner hier.
- «Restalkohol am Morgen nach dem Fest zählt nicht.» — Falle. Am nächsten Morgen kann der Wert noch über der Grenze liegen — besonders kritisch bei 0,1-Gruppen.
- «Atem- und Blutwert verwechseln.» — 0,25 mg/l AAK entspricht 0,5 ‰ BAK; 0,05 mg/l entspricht 0,1 ‰. Einheiten nicht mischen.
Seit wann gilt 0,5 Promille — und wurde die Grenze abgeschafft?
Die allgemeine Grenze von 0,5 ‰ gilt seit Anfang 2005 (vorher 0,8 ‰). Das 0,1-‰-Alkoholverbot für die genannten Gruppen gilt seit dem 1. Januar 2014 (Via Sicura, VRV Art. 2a). Die Promillegrenze wurde nicht abgeschafft — Diskussionen 2026 betrafen kein Aufheben der Strassenverkehrsgrenze. Prüfungsnah reicht: 0,5 seit 2005, 0,1 seit 2014, beide gelten.
Empfehlung für den Alltag und die Prüfungslogik gleichermassen: kein Alkohol am Steuer. Die Grenzwerte erklären, ab wann rechtlich Angetrunkenheit oder Qualifikation vorliegt — sie sind kein Zielkorridor zum «gerade noch fahren». Wer übt, trainiert die Erkennung der Fallen, nicht das Ausreizen der Promille.
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Viele Fehler entstehen, weil «0,5 für alle» gelesen wird statt «wer hat welche Grenze?» und weil Fahrunfähigkeit unter dem Zahlenwert vergessen wird. Ziel beim Üben: stabile Muster — Gruppe? BAK oder AAK? Angetrunken oder qualifiziert? Noch fahrfähig?
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Hinweis: Organisatorische Details können je nach Kanton variieren. Im Zweifel beim zuständigen Strassenverkehrsamt nachfragen — dieser Artikel ersetzt keine behördliche Auskunft und ist keine Rechtsberatung.
FAQ
Welche Promillegrenze gilt in der Schweiz?
Allgemein 0,5 ‰ BAK / 0,25 mg/l AAK (angetrunken). Für bestimmte Gruppen 0,1 ‰ / 0,05 mg/l. Qualifiziert ab 0,8 ‰ / 0,4 mg/l. Überblick: Verkehrsregeln Schweiz.
Wie viel Promille dürfen Neulenker haben?
Faktisch null: Alkoholverbot ab 0,1 ‰ / 0,05 mg/l während der Probezeit (ausser Spezialkategorien F, G, M).
Gilt die 0,1-Promille-Grenze auch für Begleitpersonen auf Lernfahrten?
Ja (VRV Art. 2a Abs. 1 lit. g) — Begleitperson und Lernfahrende gleichermassen.
Was bedeutet qualifizierte Alkoholkonzentration?
Ab 0,8 ‰ / 0,4 mg/l — in der Prüfungslogik ein deutlich schwererer Verstoss als «nur» angetrunken.
Darf ich mit 0,3 Promille fahren?
Nur wenn kein Alkoholverbot (0,1) gilt und man fahrfähig ist. Fahrunfähigkeit kann auch unter 0,5 ‰ vorliegen (SVG Art. 31 Abs. 2).
Gilt die Promillegrenze auch auf dem Velo?
Ja: Fahrunfähigkeit und die 0,5-‰-Angetrunkenheit gelten für Fahrzeugführende — auch auf motorlosen Fahrzeugen.
Wurde die Promillegrenze in der Schweiz abgeschafft?
Nein. 0,5 ‰ seit 2005, 0,1 ‰-Verbot seit 2014 — beide gelten.
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Drei Werte merken (0,1 / 0,5 / 0,8), BAK und AAK nicht verwechseln, Alkoholverbot-Gruppen kennen, Fahrunfähigkeit auch unter 0,5 ernst nehmen — das ist der prüfungsnahe Kern zur Promillegrenze Schweiz. Verbinde mit Verkehrsregeln Schweiz, Sicherheitsabstand und Geschwindigkeit, und übe Situationsbilder. Stabil unter Zeitdruck spart Fehlerpunkte — und im Alltag schützt dasselbe Muster dich und andere.
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