Führerausweis auf ProbeProbezeitNeulenkerWeiterausbildungAusweisentzugAnnullierungAlkoholverbotFührerausweisSchweiz

Führerausweis auf Probe Schweiz: Probezeit, Weiterausbildung & Entzug

Führerausweis auf Probe Schweiz erklärt: 3 Jahre Probezeit, 7-Stunden-Weiterausbildung, Alkoholverbot, Verlängerung, Annullierung und was bei Ablauf gilt.

Theorie Swiss7 Min. Lesezeit
Führerausweis auf Probe Schweiz: Neulenker fährt allein auf einer ruhigen Landstrasse mit Alpenblick (Rechtsverkehr)

Kurzantwort — was bedeutet «Führerausweis auf Probe» in der Schweiz?

Wer in der Schweiz zum ersten Mal den Führerausweis für Auto (Kategorie B) oder Motorrad (Kategorie A) bekommt, erhält ihn zuerst auf Probe. Der Führerausweis auf Probe Schweiz gilt drei Jahre (SVG Art. 15a). In dieser Zeit fährst du ganz normal, aber mit strengeren Folgen bei Fehlern. Das Wichtigste in vier Punkten:

  • Probezeit: 3 Jahre ab Ausstellung des Ausweises.
  • Weiterausbildung: ein Kurstag von 7 Stunden, Pflicht innerhalb der ersten 12 Monate (VZV Art. 27a und 27c).
  • Alkohol: Für dich gilt das Alkoholverbot — praktisch 0,1 Promille statt 0,5 (SVG Art. 31 Abs. 2bis).
  • Fehler: Ein Entzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung verlängert die Probezeit um ein Jahr. Beim zweiten Mal wird der Ausweis annulliert.

Erst wenn die drei Jahre um sind und du die Weiterausbildung besucht hast, bekommst du den definitiven Führerausweis (SVG Art. 15b).

Für wen gilt der Führerausweis auf Probe?

Laut VZV Art. 24a wird der Führerausweis der Kategorien A und B auf Probe erteilt. Nicht auf Probe bekommst du ihn, wenn du bereits einen unbefristeten Ausweis einer dieser Kategorien besitzt — wer also schon definitiv Auto fährt und später den Motorradausweis macht, startet keine neue Probezeit.

Wichtig für Töff-Fahrer: Unterkategorien (zum Beispiel A1) und Spezialkategorien, die du vor oder während der Probezeit erwirbst, sind auf dasselbe Ablaufdatum befristet wie dein Führerausweis auf Probe. Mehr zur Kategorie A1 findest du im Artikel A1-Führerschein und Theorieprüfung.

Der Weg dorthin ist immer gleich: Basistheorieprüfung, Lernfahrausweis, Lernfahrten, praktische Prüfung — und dann drei Jahre Probezeit.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert drei Jahre (SVG Art. 15a Abs. 1). Sie beginnt mit der Ausstellung des Führerausweises auf Probe. Das Ablaufdatum steht auf deinem Ausweis.

Länger wird sie nur in einem Fall: wenn dir der Ausweis wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen wird. Dann verlängert sich die Probezeit um ein Jahr (SVG Art. 15a Abs. 3). Endet der Entzug noch während der Probezeit, endet die neue Probezeit ein Jahr nach dem ursprünglichen Ablaufdatum. Dauert der Entzug über die Probezeit hinaus, beginnt das Zusatzjahr erst, wenn du den Ausweis zurückbekommst (VZV Art. 35).

Weiterausbildung: der Pflichtkurs in den ersten 12 Monaten

Seit 2020 gibt es nur noch einen Weiterausbildungstag statt zwei. Das sagt die Verordnung dazu:

  • Dauer: 7 Stunden an einem Tag (VZV Art. 27a).
  • Gruppe: 6 bis 12 Personen, getrennt nach Kategorie A oder B. Wer beide hat, wählt, ob er mit Motorrad oder Auto teilnimmt.
  • Fahrzeug: grundsätzlich dein eigenes. Der Kursanbieter kann dir ein Kursfahrzeug stellen.
  • Frist: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Führerausweises auf Probe (VZV Art. 27c).
  • Inhalt: Gefahren erkennen und vermeiden, umweltschonend fahren — vor allem praktisch (SVG Art. 15a Abs. 2bis).

Den Kurs machst du bei einem vom Kanton bewilligten Kursveranstalter. Die Kosten legt der Anbieter fest; vergleiche die Angebote in deiner Region. Nach dem Kurs meldet der Veranstalter deine Teilnahme elektronisch an die kantonale Behörde (VZV Art. 27d).

Was passiert, wenn du die Frist verpasst? Wer die Weiterausbildung nicht innerhalb von 12 Monaten besucht, riskiert eine Busse bis 300 Franken (VZV Art. 148). Ausnahmen gelten, wenn du objektiv verhindert warst — etwa wegen eines Ausweisentzugs, eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland oder des Militärdienstes als Durchdiener. Viel wichtiger: Ohne Kurs gibt es nach drei Jahren keinen definitiven Ausweis.

Alkoholverbot für Neulenker

Für Inhaber des Führerausweises auf Probe gilt das Alkoholverbot (SVG Art. 31 Abs. 2bis Bst. f). Praktisch heisst das: 0,1 Promille Blutalkohol bzw. 0,05 mg/l Atemalkohol statt der allgemeinen 0,5 Promille. Dasselbe gilt übrigens für Lernfahrer und ihre Begleitpersonen. Die Details mit allen Grenzwerten findest du im Artikel Promillegrenze Schweiz.

Unsere Faustregel: Wenn du fährst, trinkst du nichts. Schon ein Verstoss gegen das Alkoholverbot ist eine Widerhandlung — und kommt eine weitere leichte Widerhandlung dazu, gilt das Ganze bereits als mittelschwer (SVG Art. 16b Abs. 1 Bst. bbis). Das kann den Ausweis kosten und die Probezeit verlängern.

Leicht, mittelschwer, schwer — was droht während der Probezeit?

Das SVG teilt Verstösse in drei Stufen ein. Für Neulenker ist vor allem wichtig, welche Stufe einen Entzug auslöst:

  • Leichte Widerhandlung (geringe Gefahr, leichtes Verschulden): Verwarnung, wenn du in den letzten zwei Jahren keine Massnahme hattest. Sonst Entzug für mindestens einen Monat (SVG Art. 16a). In besonders leichten Fällen gibt es gar keine Massnahme.
  • Mittelschwere Widerhandlung (du schaffst eine Gefahr oder nimmst sie in Kauf): Entzug für mindestens einen Monat, bei Vorgeschichte länger (SVG Art. 16b).
  • Schwere Widerhandlung (grobe Verletzung, ernstliche Gefahr, qualifizierter Alkoholwert, Fahrunfähigkeit u. a.): Entzug für mindestens drei Monate, in krassen Fällen deutlich länger (SVG Art. 16c).

Für die Probezeit zählen nur Entzüge wegen mittelschwerer oder schwerer Widerhandlungen:

  • Erster solcher Entzug: Probezeit + 1 Jahr, ein neuer Führerausweis auf Probe wird ausgestellt (VZV Art. 35).
  • Zweiter solcher Entzug: Der Ausweis verfällt und wird annulliert (SVG Art. 15a Abs. 4, VZV Art. 35a). Das gilt sogar, wenn er inzwischen schon unbefristet erteilt worden ist.

Typische Fallen sind zu schnelles Fahren und zu knapper Abstand. Wie schwer eine Tempoüberschreitung wiegt, hängt vom Ausmass und von der Situation ab. Frische deine Kenntnisse mit Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz und Sicherheitsabstand auf.

Annullierung: Was passiert nach dem zweiten Entzug?

Die Annullierung ist die härteste Folge der Probezeit. Sie betrifft alle Kategorien und Unterkategorien; vorhandene Lernfahrausweise werden ebenfalls entzogen (VZV Art. 35a). Danach gilt:

  1. Sperrfrist: Ein neuer Lernfahrausweis ist frühestens ein Jahr nach der Widerhandlung möglich. Fährst du in dieser Zeit trotzdem Auto oder Motorrad, verlängert sich die Frist um ein weiteres Jahr (SVG Art. 15a Abs. 5).
  2. Verkehrspsychologisches Gutachten: Es muss deine Eignung bejahen und dem neuen Gesuch beiliegen. Es darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden und nicht älter als drei Monate sein (VZV Art. 11).
  3. Theorie nochmals: Du musst die Basistheorieprüfung wiederholen (VZV Art. 13).
  4. Alles von vorn: Lernfahrausweis, Lernfahrten, praktische Prüfung — und danach wieder ein Führerausweis auf Probe (SVG Art. 15a Abs. 6).

Wer nach einer Annullierung neu startet, kann sich gezielt vorbereiten: Mit unserem Online-Theorietraining übst du die offiziellen Themen in derselben Form wie an der Prüfung.

Führerausweis auf Probe abgelaufen — was nun?

Hier kommt es auf eine einzige Frage an: Hast du die Weiterausbildung besucht?

  • Ja: Nach Ablauf der Probezeit wird dir der definitive Führerausweis erteilt (SVG Art. 15b Abs. 2). Wie das im Detail abläuft, regelt dein kantonales Strassenverkehrsamt — prüfe rechtzeitig dessen Hinweise.
  • Nein: Dann fehlt eine Voraussetzung für den definitiven Ausweis. Willst du den Kurs nachholen, erteilt dir die kantonale Behörde eine Fahrbewilligung nur für den Kurstag, wenn du die Anmeldebestätigung eines anerkannten Kursveranstalters vorlegst (VZV Art. 24b). Fahr also nicht einfach weiter, sondern melde dich sofort für einen Kurs an.

Wer nur noch Fahrzeuge der Spezialkategorien oder der Unterkategorie A1 fahren will, kann ohne Kurs auf Gesuch den definitiven Ausweis dieser Kategorien erhalten (A1 nur, wenn du sie bereits besessen hast).

Ausländischer Führerausweis: gilt die Probezeit auch für mich?

Ziehst du mit einem ausländischen Ausweis der Kategorie A oder B in die Schweiz, bekommst du beim Umtausch einen schweizerischen Führerausweis auf Probe (VZV Art. 44a). Die Probezeit beginnt mit dem Schweizer Ausweis. Sie dauert drei Jahre, abzüglich der Zeit zwischen dem Ausstelldatum deines ausländischen Ausweises und dem letzten regulären Umtauschtermin.

Nicht auf Probe erhältst du den Schweizer Ausweis, wenn dein ausländischer Ausweis vor dem 1. Dezember 2005 ausgestellt wurde oder bei der Wohnsitznahme in der Schweiz bereits mindestens ein Jahr gültig war.

Was du während der Probezeit (noch) nicht darfst

Ein Punkt, den viele übersehen: Als Neulenker darfst du keine Lernfahrten begleiten. Begleitperson kann nur sein, wer mindestens 23 Jahre alt ist und den Führerausweis der Kategorie seit mindestens drei Jahren und nicht mehr auf Probe besitzt (SVG Art. 15 Abs. 1). Details zu Lernfahrten findest du im Artikel Lernfahrausweis Schweiz.

Warum das für die Theorieprüfung zählt

Probezeit, Alkoholverbot und Ausweisentzug gehören zum Basiswissen über die Verkehrsregeln in der Schweiz. Wer die Regeln vor der Prüfung versteht, fährt auch in den ersten drei Jahren sicherer. Wie die Prüfung aufgebaut ist, liest du in Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung? und was sich ändert in Theorieprüfung 2027.

Unser Tipp: Lerne mit echten Prüfungsfragen statt mit Zusammenfassungen. Bei Theorie Swiss übst du mit über 1'200 Fragen — starte die Gratis-Demo oder schalte alle Fragen für 60 Tage für CHF 19.95 frei.

Hinweis: Dieser Artikel fasst die Bundesregeln (Stand 2026) zusammen. Verbindlich sind die Gesetzestexte und die Auskünfte deines kantonalen Strassenverkehrsamts. Dieser Artikel ersetzt keine behördliche Auskunft.

FAQ

Wie lange dauert der Führerausweis auf Probe in der Schweiz?
Drei Jahre ab Ausstellung. Nach einem Entzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr (SVG Art. 15a).

Bis wann muss ich die Weiterausbildung machen?
Innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Führerausweises auf Probe. Der Kurs dauert einen Tag (7 Stunden). Wer die Frist ohne triftigen Grund verpasst, riskiert eine Busse bis 300 Franken.

Welche Promillegrenze gilt während der Probezeit?
Es gilt das Alkoholverbot, praktisch 0,1 Promille (0,05 mg/l Atemalkohol). Mehr im Artikel Promillegrenze Schweiz.

Was passiert bei einem Entzug während der Probezeit?
Beim ersten Entzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Beim zweiten wird der Ausweis annulliert.

Was bedeutet Annullierung des Führerausweises auf Probe?
Der Ausweis wird eingezogen. Einen neuen Lernfahrausweis gibt es frühestens ein Jahr nach der Widerhandlung, nur mit positivem verkehrspsychologischem Gutachten und nach erneut bestandener Basistheorieprüfung.

Gilt die Probezeit auch mit einem ausländischen Führerausweis?
Oft ja: Beim Umtausch gibt es einen Schweizer Ausweis auf Probe mit verkürzter Probezeit. Ausgenommen sind Ausweise, die vor dem 1. Dezember 2005 ausgestellt wurden oder bei der Wohnsitznahme schon mindestens ein Jahr gültig waren (VZV Art. 44a).

Darf ich mit dem Führerausweis auf Probe jemanden auf Lernfahrten begleiten?
Nein. Begleitpersonen müssen mindestens 23 sein und den Ausweis seit drei Jahren und nicht mehr auf Probe besitzen.

Quellen

  • Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01, Stand 1. Juli 2026): Art. 15 Abs. 1, 15a, 15b, 16a, 16b, 16c, 31 Abs. 2bis
  • Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51, Stand 1. Januar 2026): Art. 11, 13, 24a, 24b, 27a–27d, 35, 35a, 44a, 148

Gratis-Demo starten · Lernfahrausweis Schweiz · 60 Tage freischalten · Bestellen

Bereit für die Theorieprüfung?

Gratis testen oder 60 Tage Vollzugang – einmal zahlen, kein Abo.