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Handy am Steuer Schweiz: Was erlaubt ist, Bussen & Ausweisentzug

Handy am Steuer in der Schweiz: CHF 100 ohne Freisprecheinrichtung, Anzeige beim Tippen, Freisprechen, Navi, Velo, Ausweisentzug und Probezeit erklärt.

Theorie Swiss7 Min. Lesezeit
Handy am Steuer Schweiz: Hände am Lenkrad, Smartphone liegt im Ablagefach, Landstrasse mit Alpen

Kurzantwort: Handy am Steuer in der Schweiz

Das Smartphone ist heute eine der grössten Ablenkungen im Auto. Für den Alltag und für die Theorieprüfung solltest du diese Grundregeln sicher kennen:

  • Wer fährt, muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden und dafür sorgen, dass sie nicht durch Kommunikations- und Informationssysteme beeinträchtigt wird (Art. 3 Abs. 1 VRV).
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt kostet mit dem Auto eine Ordnungsbusse von CHF 100 (OBV Anhang 1 Ziff. 311), auf dem Velo oder Mofa CHF 40 (Ziff. 624).
  • Nachrichten tippen, lesen oder im Internet surfen ist kein Ordnungsbussen-Tatbestand. Das führt zu einer Anzeige und einem ordentlichen Strafverfahren, oft mit Ausweisentzug.
  • Mit Freisprecheinrichtung ist Telefonieren grundsätzlich erlaubt, aber nur, solange du das Fahrzeug jederzeit beherrschst (Art. 31 Abs. 1 SVG).
  • Die Lenkvorrichtung darfst du nicht loslassen (Art. 3 Abs. 3 VRV).

Klingt klar, doch gerade beim Navi, beim kurzen Blick auf eine Nachricht und bei Neulenkenden mit Führerausweis auf Probe entstehen die meisten Missverständnisse. Wir gehen alles Schritt für Schritt durch.

Was sagt das Gesetz zum Handy am Steuer?

Ein eigenes «Handy-Gesetz» gibt es in der Schweiz nicht. Die Regeln ergeben sich aus zwei Grundsätzen:

  • Fahrzeug beherrschen: Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG).
  • Aufmerksamkeit: Wer fährt, muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert, und muss dafür sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird (Art. 3 Abs. 1 VRV).

Dazu kommt: Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen (Art. 3 Abs. 3 VRV). Ein Handy in der Hand ist deshalb schnell ein Problem, auch ohne dass du telefonierst.

Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: CHF 100 Busse

Der häufigste Fall ist im Bussenkatalog direkt geregelt: «Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt» kostet für Motorfahrzeugführende CHF 100 (OBV Anhang 1 Ziff. 311). Für Radfahrende sowie Führende von Motorfahrrädern und Elektro-Rikschas beträgt die Ordnungsbusse CHF 40 (OBV Anhang 1 Ziff. 624).

Die Ordnungsbusse ist ein vereinfachtes Verfahren: bezahlen, und die Sache ist erledigt. Das gilt aber nur, solange es beim reinen Telefonieren bleibt. Das Ordnungsbussenverfahren ist nicht anwendbar, wenn du dabei jemanden gefährdet oder verletzt oder Schaden verursacht hast, oder wenn dir zusätzlich eine Widerhandlung vorgeworfen wird, die nicht im Bussenkatalog steht (Art. 4 Abs. 3 OBG).

Laut Bundesgericht ist das Beherrschen des Fahrzeugs nicht gewährleistet, wenn du mit dem Mobiltelefon in der Hand oder eingeklemmt zwischen Kopf und Schulter telefonierst (BGE 120 IV 63, zitiert nach BFU).

Nachrichten schreiben und lesen: Anzeige statt Ordnungsbusse

Viele glauben, eine WhatsApp-Nachricht koste gleich viel wie ein Anruf. Das stimmt nicht. Mit Ordnungsbusse wird nur bestraft, was in den Bussenlisten aufgeführt ist (Art. 1 Abs. 2 OBG). Das Tippen, Lesen oder Surfen auf dem Handy steht nicht in dieser Liste. Die BFU hält fest: Das Schreiben von Nachrichten während der Fahrt ist kein Ordnungsbussen-Tatbestand, kann aber trotzdem zu rechtlichen Sanktionen führen.

Konkret heisst das:

  • Strafverfahren: Wer Verkehrsregeln verletzt, wird mit Busse bestraft (Art. 90 Abs. 1 SVG). Die Höhe legt die Strafbehörde im Einzelfall fest, es gibt keinen fixen Tarif.
  • Grobe Verkehrsregelverletzung möglich: Das Bundesgericht hat das Schreiben einer SMS am Steuer als grobe Verkehrsregelverletzung eingestuft (Urteil 6B_666/2009). Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (Art. 90 Abs. 2 SVG).
  • Ausweisentzug: Die Kantonspolizei Wallis weist darauf hin, dass Lenkende, die ihr Handy während der Fahrt bedienen (SMS, Mailbox, Internet), verzeigt werden und mit einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat sowie einer hohen Busse rechnen müssen.

Freisprecheinrichtung, Navi und Kopfhörer: Was ist erlaubt?

Freisprecheinrichtung: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist grundsätzlich erlaubt. Es kann laut BFU aber trotzdem zu einer Verurteilung führen (Art. 90 SVG), wenn du deswegen den Vorsichtspflichten nicht mehr genügst und das Fahrzeug nicht mehr beherrschst. Die BFU weist zudem darauf hin, dass auch Telefonieren mit Freisprechanlage das Unfallrisiko erhöht.

Navi: Das Navigationsgerät gehört zu den «Informationssystemen» nach Art. 3 Abs. 1 VRV. Die BFU empfiehlt, das Navi vor der Fahrt zu programmieren. Laut Bundesgericht sind nur Verrichtungen zulässig, die sehr kurz dauern und bei denen weder der Blick vom Verkehr abgewendet noch die Körperhaltung verändert werden muss (Urteil 1C_422/2016, zitiert nach BFU). Verboten war zum Beispiel, den Blick während rund sieben Sekunden auf ein A4-Blatt zu richten.

Musik und Kopfhörer: Auch Tonwiedergabegeräte dürfen deine Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigen (Art. 3 Abs. 1 VRV). Entscheidend ist, dass du den Verkehr, Warnsignale und Einsatzfahrzeuge jederzeit wahrnimmst.

Handy nur halten? Das Bundesgericht hat in einem Einzelfall entschieden, dass das Halten eines Handys während 15 Sekunden ohne Telefonieren und ohne andere Bedienung, mit dem Blick stets auf der Strasse, die Bedienung des Fahrzeugs nicht erschwerte (Urteil 6B_1183/2014). Das ist kein Freipass: Es kommt immer auf die konkreten Umstände an, und die Lenkvorrichtung darfst du ohnehin nicht loslassen.

Warum Ablenkung so gefährlich ist

Die Zahlen der BFU zeigen, warum die Regeln so streng sind:

  • In 31 % der schweren Verkehrsunfälle sind Unaufmerksamkeit und Ablenkung die Haupt- oder Mitursache. Das entspricht 1201 schweren Personenschäden im Jahr 2025.
  • Ablenkung verlängert die Reaktionszeit um etwa einen Drittel. Wer bei Tempo 50 nur eine halbe Sekunde später zu bremsen beginnt, verlängert den Anhalteweg um rund 7 Meter.
  • Handynutzung erhöht das Unfallrisiko laut BFU um den Faktor 3,6, das Bedienen elektronischer Geräte wie Navi oder Radio um den Faktor 2,5.

Wie Reaktionsweg, Bremsweg und Anhalteweg zusammenhängen, erklären wir in Sicherheitsabstand Schweiz. Besonders kritisch sind Situationen, in denen du schnell reagieren musst, etwa vor einem Fussgängerstreifen.

Handy am Steuer mit Lernfahrausweis oder Führerausweis auf Probe

Die Regeln zum Telefon gelten für alle gleich, auch während Lernfahrten. Die Folgen können für Neulenkende aber deutlich härter sein:

  • Nach einer leichten Widerhandlung wirst du verwarnt, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren kein Ausweis entzogen und keine andere Administrativmassnahme verfügt war (Art. 16a Abs. 3 SVG).
  • Nach einer mittelschweren Widerhandlung, also wenn du durch Verletzung von Verkehrsregeln eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorrufst oder in Kauf nimmst, wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen (Art. 16b SVG).
  • Wird der Führerausweis auf Probe wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Eine weitere solche Widerhandlung während der Probezeit lässt den Ausweis verfallen (Art. 15a Abs. 3 und 4 SVG).

Was das im Detail bedeutet, liest du in Führerausweis auf Probe Schweiz und in Lernfahrausweis Schweiz. Wie streng die Schweiz bei Neulenkenden auch beim Alkohol ist, zeigt unser Beitrag zur Promillegrenze Schweiz.

Versicherung: Kürzung bei Grobfahrlässigkeit

Neben Busse und Ausweisentzug kann ein Unfall mit Handy teuer werden: Die BFU weist darauf hin, dass Telefonieren ohne Freisprechanlage bei Unfällen schon zu Leistungskürzungen der Unfallversicherung wegen Grobfahrlässigkeit geführt hat (Art. 37 Abs. 2 UVG).

So machst du es richtig

  • Vor der Fahrt: Navi programmieren, dringende Anrufe erledigen, Handy stumm schalten oder einen Fahrmodus aktivieren.
  • Während der Fahrt: Handy weglegen, nicht in die Hand nehmen. Wenn jemand mitfährt, kann diese Person den Anruf entgegennehmen.
  • Wenn es wirklich sein muss: Die BFU empfiehlt, einfach anzuhalten, zum Beispiel auf einem Parkplatz. Der Pannenstreifen der Autobahn ist dafür nicht gedacht, darauf weist auch die Kantonspolizei Wallis hin. Wann du dort anhalten darfst, erklären wir in Pannendreieck Schweiz.

Typische Prüfungsfallen zum Handy am Steuer

  • «Mit Freisprecheinrichtung ist alles erlaubt»: Falsch. Auch dann musst du das Fahrzeug jederzeit beherrschen (Art. 31 Abs. 1 SVG).
  • «Eine SMS kostet auch nur CHF 100»: Falsch. Tippen und Lesen sind kein Ordnungsbussen-Tatbestand und führen zu einem Strafverfahren.
  • «Das Navi darf ich während der Fahrt programmieren»: Nur sehr kurze Blicke sind zulässig. Programmiere das Navi vor der Fahrt.
  • «Auf dem Velo gilt das nicht»: Falsch. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kostet auch auf dem Velo CHF 40.
  • Reaktionszeit: Ablenkung verlängert die Reaktionszeit um etwa einen Drittel, und damit auch den Anhalteweg.

Verkehrsregeln gezielt üben

Aufmerksamkeit, Reaktionsweg und Vorsichtspflichten spielen in vielen Prüfungssituationen eine Rolle. Wie viele Fragen dich erwarten, liest du in Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung?. Einen Überblick über alle wichtigen Regeln findest du auf unserer Seite Verkehrsregeln Schweiz, die Signale im Überblick zu den Verkehrszeichen in der Schweiz. Und falls es beim ersten Versuch nicht klappt: Theorieprüfung nicht bestanden zeigt, wie es weitergeht.

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FAQ

Wie hoch ist die Busse für Handy am Steuer in der Schweiz?
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt kostet mit dem Auto CHF 100 (OBV Anhang 1 Ziff. 311), auf dem Velo oder Mofa CHF 40 (Ziff. 624).

Was passiert, wenn ich am Steuer eine Nachricht schreibe?
Das ist kein Ordnungsbussen-Tatbestand. Es folgt eine Anzeige und ein ordentliches Strafverfahren (Art. 90 SVG). Das Bundesgericht hat das Schreiben einer SMS als grobe Verkehrsregelverletzung eingestuft (6B_666/2009). Zusätzlich droht ein Ausweisentzug.

Ist Telefonieren mit Freisprecheinrichtung erlaubt?
Grundsätzlich ja. Du musst das Fahrzeug aber jederzeit beherrschen (Art. 31 Abs. 1 SVG), und deine Aufmerksamkeit darf nicht beeinträchtigt sein (Art. 3 Abs. 1 VRV).

Darf ich das Navi während der Fahrt bedienen?
Nur sehr kurz, ohne den Blick vom Verkehr abzuwenden und ohne die Körperhaltung zu verändern. Die BFU empfiehlt, das Navi vor der Fahrt zu programmieren.

Was bedeutet Handy am Steuer für den Führerausweis auf Probe?
Führt der Verstoss zu einem Entzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer weiteren solchen Widerhandlung verfällt der Ausweis (Art. 15a SVG).

Quellen

  • Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01): Art. 15a, 16a, 16b, 31, 90
  • Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11): Art. 3
  • Ordnungsbussengesetz (OBG, SR 314.1): Art. 1, 4
  • Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11): Anhang 1 Ziff. 311, 624
  • BFU: Handy am Steuer; Rechtliche Konsequenzen von Ablenkung; Ablenkung im Strassenverkehr; Kampagne «Fahren heisst fahren»
  • Kantonspolizei Wallis: Telefonieren am Lenkrad

Hinweis: Keine Rechtsberatung; massgebend sind die geltenden Erlasse und der Einzelfall.

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