Wildunfall Schweiz: Was tun, Meldepflicht & Versicherung
Reh angefahren? So reagierst du bei Wild auf der Strasse, sicherst die Unfallstelle, meldest den Wildunfall über 117 und klärst Strafe und Teilkasko.

Kurzantwort: Wildunfall in der Schweiz – was tun?
Ein Reh, ein Fuchs oder ein Dachs taucht plötzlich im Scheinwerferlicht auf, und schon ist es passiert. Nach einem Wildunfall gilt in der Schweiz eine klare Reihenfolge:
- Anhalten und die Warnblinkanlage einschalten.
- Unfallstelle sichern: Warnweste anziehen, Pannendreieck aufstellen, dich selbst aus dem Gefahrenbereich bringen.
- Polizei über den Notruf 117 verständigen. Die Polizei bietet die zuständige Wildhut oder Jagdaufsicht auf.
- Dich dem Tier nicht nähern und es nicht anfassen, auch wenn es verletzt ist.
- Auf Polizei oder Wildhut warten. Sie kümmern sich um das Tier und stellen die Bestätigung für die Versicherung aus.
Ein Wildunfall ist meldepflichtig, auch wenn das Tier davongelaufen ist oder am Auto kaum etwas zu sehen ist. Wer einfach weiterfährt, macht sich strafbar (Art. 51 Abs. 3 und Art. 92 Abs. 1 SVG).
Wann und wo Wildunfälle passieren
Wildunfälle sind in der Schweiz kein Randthema. Gemäss Eidgenössischer Jagdstatistik (geführt im Auftrag des BAFU) wurden im Jagdjahr 2025 7'651 Rehe als Opfer des Strassenverkehrs registriert. Allein die Kantonspolizei Solothurn zählt pro Jahr rund 1'500 gemeldete Kollisionen zwischen Motorfahrzeugen und Wildtieren, mehrheitlich in der Nacht. Erfasst werden nur gemeldete und gefundene Tiere, die tatsächliche Zahl liegt höher.
Besonders gefährlich sind:
- Dämmerung und Nacht: Laut TCS ereignen sich die meisten Wildunfälle in Wildwechsel-Abschnitten zwischen 05.00 und 08.00 Uhr morgens sowie zwischen 17.00 und 22.00 Uhr abends.
- Herbst und Winter: Nach der Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr in die Dämmerung, also genau in die Zeit, in der Rehe und Hirsche aktiv sind. Im Winter lecken Wildtiere zudem gerne Salzreste am Strassenrand.
- Frühling: Die Tiere suchen frische Nahrung, Jungtiere erkunden die Umgebung.
- Wald- und Feldränder: Strassen entlang von Wald, unübersichtliche Stellen sowie Getreide- und Maisfelder nahe der Strasse.
Das Signal «Wildwechsel» richtig deuten
Das Gefahrensignal «Wildwechsel» (1.24) zeigt an, dass mit Wild auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Die Länge der Gefahrenstrecke steht in der Regel auf einer Zusatztafel «Streckenlänge» (Art. 12 Abs. 1 SSV). Ausserorts steht ein Gefahrensignal in der Regel 150 bis 250 m vor der Gefahrenstelle (Art. 3 Abs. 3 SSV). Nicht verwechseln: Das Signal «Tiere» (1.25) warnt vor unbeaufsichtigten Haustieren wie Kühen auf der Fahrbahn. Weitere Gefahrensignale findest du in unserem Überblick Verkehrszeichen Schweiz.
Wichtig: Das Signal schreibt keine bestimmte Geschwindigkeit vor. Es gilt aber die Grundregel, dass du die Geschwindigkeit stets den Umständen und Sichtverhältnissen anpassen musst (Art. 32 Abs. 1 SVG). Wie die allgemeinen Tempolimits aussehen, erklären wir in Geschwindigkeitsbegrenzung Schweiz.
Wild auf der Strasse: So reagierst du richtig
- Tempo reduzieren und bremsbereit fahren, vor allem in Waldgebieten, an Waldrändern und in der Dämmerung.
- Strassenränder beobachten: Die Augen von Wildtieren reflektieren oft im Scheinwerferlicht.
- Fernlicht abblenden, sobald du ein Tier siehst. Grelles Licht blendet und verunsichert das Tier, es bleibt dann oft stehen.
- Kurz hupen kann helfen, das Tier von der Fahrbahn zu vertreiben.
- Mit weiteren Tieren rechnen: Ein Reh kommt selten allein. Gib nicht sofort wieder Gas, wenn ein Tier die Strasse überquert hat.
- Genügend Abstand halten, damit du hinter einem bremsenden Fahrzeug selbst sicher anhalten kannst. Mehr dazu in Sicherheitsabstand Schweiz.
Kollision unvermeidbar: Bremsen statt ausweichen
Ist der Zusammenstoss nicht mehr zu verhindern, gilt: voll bremsen, Lenkrad gut festhalten, Fahrspur halten. Verzichte auf panikartige Ausweichmanöver. Crashversuche des TCS haben gezeigt, dass ein Ausweichmanöver weit schlimmere Folgen haben kann als der direkte Zusammenprall mit dem Tier, etwa wenn du in den Gegenverkehr, in den Graben oder gegen einen Baum gerätst. Die Sicherheit der Menschen im Fahrzeug hat Vorrang.
Nach dem Wildunfall: Schritt für Schritt
- Anhalten, Warnblinker ein. Bei einem Unfall mit einem Motorfahrzeug müssen alle Beteiligten sofort anhalten und nach Möglichkeit den Verkehr sichern (Art. 51 Abs. 1 SVG).
- Warnweste anziehen und Pannendreieck aufstellen. Wie weit und wo, erklärt unser Artikel Pannendreieck Schweiz. Entsteht ein Verkehrshindernis oder eine andere Gefahr, müssen die Beteiligten sofort Sicherheitsmassnahmen treffen (Art. 54 Abs. 1 VRV).
- 117 anrufen und den Unfallort möglichst genau beschreiben. Die Polizei vermittelt den zuständigen Wildhüter.
- Abstand zum Tier halten. Ein verletztes Wildtier steht unter Stress, kann unberechenbar reagieren und flüchtet sonst mit letzter Kraft. Versuche nicht, es festzuhalten oder ihm zu helfen.
- Warten, bis Polizei oder Wildhut eintreffen. Ist das Tier geflüchtet, kann der Wildhüter mit einem ausgebildeten Hund eine Nachsuche starten. Dafür ist die genaue Unfallstelle wichtig.
Totes Tier mitnehmen? Nein. Ein totes Wildtier mitzunehmen ist verboten und gilt strafrechtlich als Wilderei. Ob und wann das Tier von der Fahrbahn entfernt wird, entscheiden Polizei oder Wildhut.
Meldepflicht: Was sagt das Gesetz?
Wildtiere gelten im Strassenverkehrsrecht als Sache. Ist bei einem Unfall nur Sachschaden entstanden, muss der Schädiger sofort den Geschädigten benachrichtigen. Ist das nicht möglich, muss er unverzüglich die Polizei verständigen (Art. 51 Abs. 3 SVG). Bei einem Wildunfall heisst das in der Praxis: sofort die Polizei (117) anrufen, die dann die Wildhut aufbietet. Die Kantonspolizei Solothurn empfiehlt ausdrücklich, jede auch noch so geringe Kollision zu melden.
- Nicht gemeldet: Wer die Pflichten bei einem Unfall verletzt, wird mit Busse bestraft (Art. 92 Abs. 1 SVG). Strafbar macht sich auch, wer den Wildunfall erst nachträglich meldet, zum Beispiel erst dann, wenn die Versicherung eine Bestätigung verlangt.
- Tierschutz: Wer nicht meldet, verlängert unter Umständen das Leiden eines verletzten Tieres. Laut TCS droht deshalb zusätzlich eine Sanktion nach dem Tierschutzgesetz.
- Unfall erst später bemerkt: Merkst du erst nachträglich, dass du an einem Unfall beteiligt warst oder sein könntest, musst du unverzüglich zur Unfallstelle zurückkehren oder dich beim nächsten Polizeiposten melden (Art. 56 Abs. 4 VRV).
- Personen verletzt: Dann gelten die strengeren Regeln für Unfälle mit Personenschaden: Hilfe leisten und die Polizei benachrichtigen (Art. 51 Abs. 2 SVG). Wer dabei als Fahrzeugführer die Flucht ergreift, riskiert Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 92 Abs. 2 SVG).
Versicherung: Wer zahlt den Schaden am Auto?
Schäden aus der direkten Kollision mit einem Wildtier deckt in der Regel die Teilkaskoversicherung. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstehen (zum Beispiel an einem Baum oder Zaun), deckt typischerweise nur eine Vollkaskoversicherung. Die genauen Bedingungen stehen in deiner Police.
Für die Versicherung brauchst du einen Nachweis: Der Wildhüter oder die Polizei erstellt das notwendige Unfallprotokoll bzw. die Wildunfallbestätigung. Auch deshalb lohnt es sich, den Unfall sofort zu melden.
Typische Prüfungsfallen zum Wildunfall
- «Ausweichen ist sicherer als bremsen»: Falsch. Bremsen, Lenkrad festhalten und Spur halten ist in der Regel sicherer als ein riskantes Ausweichmanöver.
- «Das Tier ist weggelaufen, also muss ich nichts melden»: Falsch. Auch dann rufst du die Polizei an, damit die Wildhut das Tier suchen kann.
- «Bei Wild Fernlicht einschalten, damit ich mehr sehe»: Falsch. Sobald ein Tier im Licht steht, blendest du ab, weil grelles Licht das Tier blendet.
- «Nach dem ersten Reh ist die Strasse frei»: Falsch. Rechne mit weiteren Tieren.
- «Ein totes Reh darf ich mitnehmen»: Falsch. Das gilt als Wilderei.
Verkehrsregeln gezielt üben
Gefahrensignale, Verhalten bei Unfällen und angepasste Geschwindigkeit kommen in der Theorieprüfung regelmässig vor. Wie viele Fragen dich erwarten, liest du in Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung?. Bei schlechter Sicht hilft dir zudem unser Artikel Nebellicht Schweiz. Einen Überblick über alle wichtigen Regeln findest du auf Verkehrsregeln Schweiz.
Am schnellsten sitzt das Wissen, wenn du echte Prüfungsfragen löst. Starte mit der Gratis-Demo oder lies, wie du die Theorieprüfung online lernen kannst. Wenn du alle Fragen mit Erklärungen willst, schalte den Zugang auf der Preisseite frei. Und falls es beim ersten Versuch nicht klappt: Theorieprüfung nicht bestanden zeigt, wie es weitergeht.
FAQ
Was muss ich nach einem Wildunfall in der Schweiz tun?
Anhalten, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck sichern, die Polizei über 117 verständigen, Abstand zum Tier halten und auf Polizei oder Wildhut warten.
Muss ich einen Wildunfall melden?
Ja. Nach Art. 51 Abs. 3 SVG musst du bei Sachschaden den Geschädigten benachrichtigen oder, wenn das nicht möglich ist, unverzüglich die Polizei. Bei Wildtieren heisst das: sofort 117 anrufen, auch bei kleinen Tieren und auch wenn das Tier geflüchtet ist.
Was passiert, wenn ich einen Wildunfall nicht melde?
Wer die Pflichten bei einem Unfall verletzt, wird mit Busse bestraft (Art. 92 Abs. 1 SVG). Auch eine verspätete Meldung ist strafbar. Zusätzlich kann eine Sanktion nach dem Tierschutzgesetz drohen.
Zahlt die Versicherung einen Wildunfall?
Schäden aus der direkten Kollision deckt in der Regel die Teilkasko, Schäden durch ein Ausweichmanöver typischerweise nur die Vollkasko. Als Nachweis dient das Protokoll bzw. die Bestätigung von Polizei oder Wildhut.
Soll ich einem Reh ausweichen?
Nein. Bremse kontrolliert, halte das Lenkrad gut fest und bleib in deiner Spur. Ein Ausweichmanöver kann schlimmere Folgen haben als der Zusammenprall mit dem Tier.
Darf ich ein überfahrenes Reh mitnehmen?
Nein. Das Mitnehmen eines toten Wildtiers ist verboten und gilt als Wilderei.
Quellen
- Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01): Art. 32, 51, 92
- Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11): Art. 54, 56
- Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21): Art. 3 und 12 (Signal «Wildwechsel» 1.24)
- Kanton Solothurn (Amt für Wald, Jagd und Fischerei; Kantonspolizei), Kantonspolizei Zürich, Zuger Polizei: Verhalten bei Wildunfällen
- TCS: Unfall mit Wildtieren – wie weiter?; Wild auf der Strasse – was tun?
- Eidgenössische Jagdstatistik (BAFU, Wildtier Schweiz), Jagdjahr 2025
Hinweis: Keine Rechtsberatung; massgebend sind die geltenden Erlasse, die kantonale Praxis und der Einzelfall.
Gratis-Demo starten · Verkehrsregeln Schweiz · 60 Tage freischalten · Bestellen


