GeschwindigkeitToleranzBussenAusweisentzugRaserartikelProbezeitVerkehrsregelnTheorieprüfungSchweiz

Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz: Toleranz, Bussen & Ausweisentzug

Geblitzt in der Schweiz? Toleranz beim Radar und Laser, Bussen innerorts, ausserorts und auf der Autobahn, Ausweisentzug, Raserartikel und Probezeit erklärt.

Theorie Swiss8 Min. Lesezeit
Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz: Auto auf der rechten Spur einer Landstrasse mit Dorf, Chalet und Alpen

Kurzantwort: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz

Geblitzt? Dann zählt nicht die Zahl auf dem Tacho und auch nicht der rohe Messwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Diese Grundregeln solltest du für den Alltag und die Theorieprüfung kennen:

  • Toleranz (Sicherheitsabzug): Bei Radarmessungen werden bis 100 km/h 5 km/h abgezogen, von 101 bis 150 km/h 6 km/h, ab 151 km/h 7 km/h. Bei Lasermessungen sind es 3, 4 bzw. 5 km/h (Art. 8 VSKV-ASTRA).
  • Ordnungsbusse: Bis 15 km/h zu schnell innerorts, bis 20 km/h ausserorts und bis 25 km/h auf der Autobahn gibt es eine feste Busse zwischen CHF 20 und CHF 260 (OBV Anhang 1 Ziff. 303).
  • Darüber: Anzeige, ordentliches Strafverfahren und meist eine Verwarnung oder ein Ausweisentzug.
  • Raserartikel: Ab 40 km/h zu viel in der 30er-Zone, 50 km/h innerorts, 60 km/h ausserorts oder 80 km/h auf der Autobahn drohen Freiheitsstrafe und mindestens zwei Jahre Ausweisentzug (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG, Art. 16c Abs. 2 lit. abis SVG).

Welche Tempolimits wo gelten, erklären wir in Geschwindigkeitsbegrenzung Schweiz. Hier geht es darum, was passiert, wenn du sie überschreitest.

Die Grundregeln: Höchstgeschwindigkeit und angepasstes Tempo

Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten betragen unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen 50 km/h in Ortschaften, 80 km/h ausserorts, 100 km/h auf Autostrassen und 120 km/h auf Autobahnen (Art. 4a Abs. 1 VRV). Signalisierte Höchstgeschwindigkeiten gehen den allgemeinen vor (Art. 4a Abs. 5 VRV). Wie die Signale aussehen, zeigt unser Überblick zu den Verkehrszeichen in der Schweiz.

Wichtig für die Prüfung: Das Limit ist ein Maximum, kein Richtwert. Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich dem Fahrzeug, der Ladung sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen (Art. 32 Abs. 1 SVG). Bei Nebel, Schnee oder Dunkelheit kannst du also auch unter dem Limit zu schnell sein.

Toleranz beim Blitzer: So viel wird abgezogen

Die Messgeräte haben eine gewisse Unsicherheit. Deshalb zieht die Polizei vom Messwert einen festen Sicherheitsabzug ab. Zuerst wird der Messwert auf die nächste ganze Zahl abgerundet, danach wird abgezogen (Art. 8 Abs. 1 VSKV-ASTRA):

  • Radar: 5 km/h bis 100 km/h Messwert, 6 km/h von 101 bis 150 km/h, 7 km/h ab 151 km/h.
  • Laser: 3 km/h bis 100 km/h, 4 km/h von 101 bis 150 km/h, 5 km/h ab 151 km/h.
  • Stationäres Radar in Kurven: 10 km/h bis 100 km/h, 14 km/h ab 101 km/h.
  • Moving-Radar (Messung aus einem fahrenden Fahrzeug): 7, 8 bzw. 9 km/h.
  • Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle und Schwellendetektoren (z. B. Induktionsschleifen): 5, 6 bzw. 7 km/h.
  • Nachfahren ohne kalibriertes Messsystem: 15 km/h bis 100 km/h, ab 101 km/h 15 Prozent.

Alle Bussen und Massnahmen unten beziehen sich auf diesen Nettowert nach Abzug. Eine «Toleranz» darüber hinaus gibt es nicht: Schon 1 km/h netto zu schnell ist eine Übertretung.

Bussen nach Bussenkatalog: Innerorts, ausserorts, Autobahn

Kleinere Überschreitungen werden mit einer Ordnungsbusse erledigt. Die Beträge stehen in Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (OBV Ziff. 303) und gelten schweizweit:

Innerorts (auch in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen):

  • 1–5 km/h zu schnell: CHF 40
  • 6–10 km/h: CHF 120
  • 11–15 km/h: CHF 250

Ausserorts und auf Autostrassen:

  • 1–5 km/h: CHF 40
  • 6–10 km/h: CHF 100
  • 11–15 km/h: CHF 160
  • 16–20 km/h: CHF 240

Autobahn:

  • 1–5 km/h: CHF 20
  • 6–10 km/h: CHF 60
  • 11–15 km/h: CHF 120
  • 16–20 km/h: CHF 180
  • 21–25 km/h: CHF 260

Wer mehr als 15 km/h innerorts, 20 km/h ausserorts oder 25 km/h auf der Autobahn zu schnell ist, fällt aus dem Bussenkatalog. Dann folgt eine Anzeige und ein ordentliches Strafverfahren. Die Busse legt die Strafbehörde im Einzelfall fest (Art. 90 Abs. 1 SVG); einen fixen Tarif gibt es nicht. Bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln, die eine ernstliche Gefahr für andere schafft, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (Art. 90 Abs. 2 SVG).

Rechenbeispiele: Was kostet es konkret?

  • 30er-Zone, Radar misst 50 km/h: 50 − 5 = 45 km/h, also 15 km/h zu schnell. Das ist innerorts gerade noch eine Ordnungsbusse: CHF 250.
  • 30er-Zone, Laser misst 50 km/h: 50 − 3 = 47 km/h, also 17 km/h zu schnell. Das liegt über dem Bussenkatalog: Anzeige und in der Regel eine Verwarnung.
  • Innerorts 50, Radar misst 62 km/h: 62 − 5 = 57 km/h, 7 km/h zu schnell: CHF 120.
  • Ausserorts 80, Radar misst 99 km/h: 99 − 5 = 94 km/h, 14 km/h zu schnell: CHF 160.
  • Autobahn 120, Radar misst 141 km/h: 141 − 6 = 135 km/h, 15 km/h zu schnell: CHF 120. Mit Laser (141 − 4 = 137 km/h) wären es 17 km/h und CHF 180.

Du siehst: Je nach Messart können wenige km/h über Ordnungsbusse oder Anzeige entscheiden.

Verwarnung oder Ausweisentzug: Die Schwellen

Neben der Busse prüft das Strassenverkehrsamt eine Administrativmassnahme. Gestützt auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichts verfügen die Kantone bei einer erstmaligen Überschreitung grundsätzlich Folgendes (Nettowerte nach Abzug, z. B. Kantone Zürich, Aargau, Luzern):

Innerorts:

  • bis 15 km/h: keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse)
  • 16–20 km/h: Verwarnung (leichte Widerhandlung, Art. 16a SVG)
  • 21–24 km/h: mindestens 1 Monat Entzug (mittelschwere Widerhandlung, Art. 16b SVG)
  • ab 25 km/h: mindestens 3 Monate Entzug (schwere Widerhandlung, Art. 16c SVG)

Ausserorts und Autostrasse:

  • bis 20 km/h: keine Administrativmassnahme
  • 21–25 km/h: Verwarnung
  • 26–29 km/h: mindestens 1 Monat Entzug
  • ab 30 km/h: mindestens 3 Monate Entzug

Autobahn:

  • bis 25 km/h: keine Administrativmassnahme
  • 26–30 km/h: Verwarnung
  • 31–34 km/h: mindestens 1 Monat Entzug
  • ab 35 km/h: mindestens 3 Monate Entzug

Achtung: Eine Verwarnung gibt es nur, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren kein Ausweis entzogen und keine andere Administrativmassnahme verfügt war. Sonst wird auch nach einer leichten Widerhandlung für mindestens einen Monat entzogen (Art. 16a Abs. 2 und 3 SVG). Bei Wiederholungstätern verlängern sich die Mindestdauern stufenweise (Kaskadensystem, Art. 16b Abs. 2 und 16c Abs. 2 SVG).

Raserartikel: Ab wann gilt man als Raser?

Eine besonders krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit liegt vor, wenn diese überschritten wird um (Art. 90 Abs. 4 SVG):

  • mindestens 40 km/h, wo höchstens 30 km/h gelten (also netto 70 km/h in der 30er-Zone),
  • mindestens 50 km/h, wo höchstens 50 km/h gelten (netto 100 km/h innerorts),
  • mindestens 60 km/h, wo höchstens 80 km/h gelten (netto 140 km/h ausserorts),
  • mindestens 80 km/h, wo mehr als 80 km/h gelten (netto 200 km/h auf der Autobahn).

Die Folgen sind hart: Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren (Art. 90 Abs. 3 SVG). Seit Oktober 2023 kann das Gericht die Mindeststrafe bei Strafmilderungsgründen unterschreiten und, wenn in den letzten zehn Jahren keine Verurteilung wegen eines Strassenverkehrsdelikts mit ernstlicher Gefahr für andere vorliegt, auch eine Geldstrafe aussprechen (Art. 90 Abs. 3bis und 3ter SVG). Der Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre entzogen; diese Dauer kann um bis zu zwölf Monate reduziert werden, wenn eine Strafe von weniger als einem Jahr ausgesprochen wurde (Art. 16c Abs. 2 lit. abis SVG).

Lernfahrausweis und Führerausweis auf Probe

Die Schwellen gelten für alle. Für Neulenkende sind die Folgen aber besonders einschneidend:

  • Wird der Führerausweis auf Probe wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr (Art. 15a Abs. 3 SVG).
  • Bei einer weiteren mittelschweren oder schweren Widerhandlung während der Probezeit verfällt der Ausweis (Art. 15a Abs. 4 SVG). Ein neuer Lernfahrausweis ist frühestens nach einem Jahr und nur mit positivem verkehrspsychologischem Gutachten möglich (Art. 15a Abs. 5 SVG).
  • Auch der Lernfahrausweis kann entzogen werden (Art. 16b und 16c SVG).

Innerorts reichen also schon 21 km/h netto zu viel, um die Probezeit zu verlängern. Mehr dazu in Führerausweis auf Probe Schweiz und Lernfahrausweis Schweiz. Ähnlich streng ist die Schweiz bei Neulenkenden mit Alkohol, siehe Promillegrenze Schweiz.

Warum schon wenige km/h zählen

Die BFU zeigt, warum Tempo so entscheidend ist:

  • Geschwindigkeitsunfälle gehören zusammen mit Alkoholunfällen zu den schwerwiegendsten: 27 % der Unfälle mit Todesfolge sind auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen, pro Jahr sterben rund 60 Menschen deswegen.
  • Jeder achte schwere Verkehrsunfall in der Schweiz ist auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen, auch auf Tempo, das nicht den Verhältnissen angepasst war.
  • Die Reaktionszeit beträgt im Schnitt rund zwei Sekunden. Bei 80 km/h legst du in dieser Zeit bereits 44 Meter zurück, bevor du überhaupt zu bremsen beginnst.

Wie Reaktionsweg, Bremsweg und Anhalteweg zusammenhängen, erklären wir in Sicherheitsabstand Schweiz. Wer abgelenkt ist, reagiert noch später, siehe Handy am Steuer Schweiz. Besonders gefährlich ist zu hohes Tempo innerorts vor einem Fussgängerstreifen.

Typische Prüfungsfallen zur Geschwindigkeit

  • «Bis 5 km/h über dem Limit ist erlaubt»: Falsch. Die Toleranz gleicht nur die Messunsicherheit aus. Netto ist jeder km/h zu viel eine Übertretung.
  • «Unter dem Limit bin ich immer richtig»: Falsch. Die Geschwindigkeit muss den Umständen angepasst sein (Art. 32 Abs. 1 SVG).
  • «Signal und allgemeine Höchstgeschwindigkeit, es gilt das Höhere»: Falsch. Signalisierte Limits gehen den allgemeinen vor (Art. 4a Abs. 5 VRV).
  • «Auf der Autobahn ist die Busse höher als innerorts»: Falsch. Bei gleicher Überschreitung ist die Busse innerorts nie tiefer als ausserorts oder auf der Autobahn, ab 6 km/h sogar deutlich höher.
  • Probezeit: Ein Entzug verlängert die Probezeit um ein Jahr; eine zweite mittelschwere oder schwere Widerhandlung lässt den Ausweis verfallen.

Verkehrsregeln gezielt üben

Tempofragen kommen in der Theorieprüfung in vielen Varianten vor. Wie viele Fragen dich erwarten, liest du in Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung?. Einen Überblick über alle wichtigen Regeln findest du auf unserer Seite Verkehrsregeln Schweiz. Und falls es beim ersten Versuch nicht klappt: Theorieprüfung nicht bestanden zeigt, wie es weitergeht.

Am schnellsten sitzt das Wissen, wenn du echte Prüfungsfragen löst. Starte mit der Gratis-Demo oder lies, wie du die Theorieprüfung online lernen kannst. Wenn du alle Fragen mit Erklärungen willst, schalte den Zugang auf der Preisseite frei.

FAQ

Wie viel Toleranz gibt es beim Blitzer in der Schweiz?
Bei Radarmessungen werden bis 100 km/h Messwert 5 km/h abgezogen, von 101 bis 150 km/h 6 km/h und ab 151 km/h 7 km/h. Bei Lasermessungen sind es 3, 4 bzw. 5 km/h (Art. 8 VSKV-ASTRA).

Was kostet es, in der 30er-Zone mit 50 km/h geblitzt zu werden?
Mit Radar bleiben nach Abzug 45 km/h, also 15 km/h zu viel: Ordnungsbusse CHF 250. Mit Laser bleiben 47 km/h, also 17 km/h zu viel: Anzeige und in der Regel eine Verwarnung.

Ab wann wird der Führerausweis entzogen?
Bei einer erstmaligen Überschreitung grundsätzlich ab 21 km/h netto innerorts, ab 26 km/h ausserorts und ab 31 km/h auf der Autobahn (mindestens ein Monat). Ab 25, 30 bzw. 35 km/h sind es mindestens drei Monate.

Wie hoch ist die Busse auf der Autobahn?
Nach Abzug der Toleranz: CHF 20 (1–5 km/h), 60 (6–10), 120 (11–15), 180 (16–20) und 260 (21–25 km/h). Darüber folgt eine Anzeige (OBV Anhang 1 Ziff. 303).

Ab wie vielen km/h gilt man als Raser?
Ab 40 km/h zu viel in der 30er-Zone, 50 km/h bei Tempo 50, 60 km/h bei Tempo 80 und 80 km/h, wo mehr als 80 km/h erlaubt sind (Art. 90 Abs. 4 SVG). Es drohen Freiheitsstrafe und mindestens zwei Jahre Ausweisentzug.

Quellen

  • Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01): Art. 15a, 16a, 16b, 16c, 32, 90
  • Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11): Art. 4a
  • Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA, SR 741.013.1): Art. 8
  • Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11): Anhang 1 Ziff. 303
  • Kantone Zürich, Aargau und Luzern: Administrativmassnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • BFU: Geschwindigkeit auf der Strasse; Medienmitteilung «Ein Drittel fährt zu schnell»

Hinweis: Keine Rechtsberatung; massgebend sind die geltenden Erlasse und der Einzelfall.

Gratis-Demo starten · Verkehrsregeln Schweiz · 60 Tage freischalten · Bestellen

Bereit für die Theorieprüfung?

Gratis testen oder 60 Tage Vollzugang – einmal zahlen, kein Abo.